Zustellungsfiktion der polnischen ZPO europawidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 19.12.2012 entschieden, dass die Vorschriften der polnischen ZPO, die die Fiktion der Zustellung an eine ausländische Partei durch Niederlegung in der Gerichtsakte, falls sie keinen Zustellungsbevollmächtigten in Polen benennt, vorausehen, mit dem EU-Recht  unvereinbar sind.

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Anwendung der Vorschriften der EuBewVO bei ausländischen Zeugen

Der Europäische Gerichtshof hat am 6.9.2012 entschieden, dass das zuständige Gericht eines Mitgliedstaates, das eine in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Partei als Zeugen vernehmen will, hinsichtlich der Durchführung der Zeugenvernehmung die Möglichkeit hat, die betreffende Partei nach dem Recht seines Mitgliedstaats vorzuladen und zu vernehmen.

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Gerichtsstand für Torpedoklagen bei Delikten

Die EuGVVO sieht den Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz/Sitz hat, vor. In bestimmten Fällen gelten aber abweichende Regelungen. Bei unerlaubten Handlungen beispielsweise ist es das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.

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Vollstreckung einer Entscheidung eines EU-Mitgliedstaates

Die EuGVVO sieht vor, dass die Vollstreckung einer Entscheidung eines Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel in diesem Staat möglich ist. Die Erteilung dieser Klausel ist grundsätzlich ein formeller Akt und kann nur unten sehr engen Voraussetzungen, z.B. Verstoß gegen Ordre Public verneint werden.

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